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Abkürzungen und Bedeutungen für Dipl.-Wirt(sch).-Jur.

Wir haben 1 Bedeutungen für die Abkürzung Dipl.-Wirt(sch).-Jur.

Abkürzung Bedeutung
Dipl.-Wirt(sch).-Jur. Diplomwirtschaftsjurist[in]

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Zitationshilfe

„Dipl.-Wirt(sch).-Jur.“, bereitgestellt durch die Abkürzungssuche von wort-suchen.de,, (https://www.wort-suchen.de/abkuerzungen/DIPL-WIRTSCH-JUR), abgerufen am 27.06.2026.