Ich klage ihn der Undankbarkeit an – er hat bereits mehr bekommen, als ihm zusteht!
Der Staatsanwalt klagte ihn des Mordes an.
Er wurde angeklagt, obwohl es keine Beweise gab.
Frau Müller, Sie sind angeklagt, sich am Morgen des 4. März 2007 in Abwesenheit Ihres Nachbarn mittels eines Ihnen überlassenen Schlüssels Zutritt zur Wohnung Ihres Nachbarn verschafft und von dort Wertsachen entwendet zu haben.